Merkblatt: Alles zur Kaution
Alles zur Kaution im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes* Kaum ein Thema spielt in der mietrechtlichen Beratung der AK Tirol eine derart große Rolle wie die Frage der Kaution. Kein Wunder, hier geht es um viel Geld. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig zu informieren. Die folgenden Kautionsregelungen gelten für sämtliche Mietverhältnisse, die auch nur teilweise dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen. Besonderheiten können sich vor allem bei Dienstwohnungen und Vermietungen in Ein- und Zweifamilienhäusern ergeben (zu den Ausnahmen im Detail siehe im Anhang). Wann muss eine Kaution hinterlegt werden? Mieter müssen nur dann eine Kaution hinterlegen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine derartige Vereinbarung findet sich allerdings in fast jedem Mietvertrag. TIPP für Vermieter: Ist eine Kautionszahlung vereinbart, empfiehlt es sich, die Schlüsselübergabe von der vorherigen Zahlung abhängig zu machen. Wie hoch darf die Kaution maximal sein? Hierzu gibt es keine gesetzliche Regelung. Üblich sind Kautionsvereinbarungen in der Höhe von drei Bruttomonatsmieten (Miete inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer). *Zur rechtlichen Einordnung des Mietverhältnisses siehe im Anhang.
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