Das Recht der gehobenen medizinisch-technischen Dienste

2 AK Infoservice Sehr geehrte Berufsangehörige, sehr geehrter Berufsangehöriger, das Bundesgesetz über die Regelungen der gehobenen medizi- nisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) aus dem Jahr 1992 ist die berufsrechtliche Grundlage für alle gehobenen medizinisch-techni- schen Dienste. Dazu zählen die Physiotherapeutinnen und Physiothe- rapeuten, die biomedizinischen Analytikerinnen und Analytiker, die Ra- diotechnologinnen und Radiotechnologen, die Diätologinnen und Diätologen, die Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, die Logo- pädinnen und Logopäden, und die Orthoptistinnen und Orthoptisten. Das Gesetz beschreibt das rechtliche Dürfen bzw. Müssen im Berufs- alltag. Die Gesundheitslandschaft und die Anforderungen an diese Be- rufe haben sich seither erheblich verändert, eine umfassende Novellie- rung wäre daher dringend erforderlich. Das Wissen rund um das berufsrechtliche Dürfen bzw. Nichtdürfen kann vor Fehleinschätzungen, Übernahmefahrlässigkeit und letztlich vor haftungsrechtlichen Konsequenzen schützen. Daher liegt der Schwerpunkt dieser Broschüre auch im Bereich des Berufsrechtes. Dabei wird besonders auf Abgrenzungsfragen als Voraussetzung für die notwendige Rechtssicherheit im Berufsalltag eingegangen. Die Bro- schüre bietet darüber hinaus aber auch einen sehr guten Einblick in die wichtigsten arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Grundlagen.

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