Tiroler Arbeiterzeitung

POSITIONEN 10 Nr. 110, September 2018 AKTUELLE SEMINARE www.bfi.tirol Kursstart in 20 Fremdsprachen Start ab 1. Oktober 2018 Elektronik Grundlagen Start am 9. Oktober 2018 Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft Start am 1. Oktober 2018 Buchhaltung Lehrgang - Vorbereitung auf die Buchhalterprüfung Start am 22. Oktober 2018 Programmierakademie Start am 15. Oktober 2018 Lehrgang Kosmetik Start am 5. November 2018 Fachlehrgang Webdesign mit ISO-Zertifikat Start am 2. Oktober 2018 Ausbildung zum/zur dipl. Gesundheits- und Fitnesstrainer/-in Start am 5. Oktober 2018 Lehrgang Train the Trainer Start am 5. Oktober 2018 S eit wenigen Tagen ist es Realität: Das im Eil- tempo durchgepeitschte Gesetz des generellen 12-Stunden-Tages bzw. der 60-Stunden-Woche ist mit 1. September in Kraft. Und bald wird sich weisen, wie sich Theorie und Praxis vereinbaren lassen, also wie es tatsächlich um „Freiwilligkeit“ und „Flexibilität zugunsten der Arbeit- nehmer“ steht, um die Entlohnung von Überstunden bzw. Mehrarbeit etc. Die Arbeitsrechtsexperten der AK haben das Gesetz unter die Lupe genommen. Und Fakt ist: Es bedeu- tet den größten sozialpolitischen Rückschritt der 2. Republik. Exekutiert von einer ehemals christlich- sozialen Partei und einer Partei, die bis vor kurzem noch Vertreter des „kleinen Mannes“ sein wollte, trägt es klar die Handschrift der Industrie. Jetzt können Firmen ihre Beschäftigten z. B. an mehr als 150 Tagen im Jahr jeweils 12 Stunden arbeiten lassen sowie an vier Sonn- oder Feiertagen. Alle, die aufgrund des neuen Gesetzes mit Fragen konfrontiert sind oder etwa neue Betriebsvereinbarungen unterschreiben sollen, erhalten unter der AK Hotline 0800/22 55 22 – 1414 Rat und Hilfe. Mehr dazu lesen Sie auf den Seiten 1, 3 und 4. D er 12-Stunden- Arbeitstag und die 60-Stunden-Woche wirken sich nicht nur negativ auf die Gesund- heit, die Lebensqualität und das Familien- und Sozialleben aus. Durch den Wegfall der Überstundenzu- schläge und die höhere Stundenanzahl, die wiede- rum zu einer höheren Besteuerung führt, bleibt den Menschen bei mehr Belastung und höherem Risiko imVerhältnis sogar noch weniger im Börserl. Diese zusätzliche Belastung der Beschäftigten passt aber auch in die grundsätzliche Stoßrichtung dieser Regierung. Alle Maßnahmen zielen nämlich darauf ab, die Reichen noch reicher und die Armen noch ärmer zu machen. Vermögen und Erbschaften werden nicht besteuert, die Abgaben der Unterneh- men werden gekürzt, aber gleichzeitig bleibt den Beschäftigten weniger Geld, und Arbeitslose und Notstandshilfe-Beziehende erhalten immer weniger. Damit wird aber auch die Spaltung in der Gesell- schaft gefördert und der soziale Frieden gefährdet. Gefühle wie Neid, Angst und Unzufriedenheit wer- den mit derartigen Regelungen sogar noch gefördert und mögen vielleicht bei manchen auch befriedigt werden, aber Verlierer sind wir alle. A b 1.September 2018 ist der 12-Stunden- Tag Realität, in dieser Ausgabe der AZ gibt es die wichtigsten Informationen dazu. Welche Auswirkungen der einzelne Arbeitneh- mer zu spüren bekommt, wird die nahe Zukunft zeigen. Interessant wird die Handhabung der vielfach abgeschlossenen „All inclusive“-Arbeitsverträge, da wird es einen großen Bedarf an Beratung geben. Dass es im Tourismus für viele Arbeitnehmer noch schwie- riger wird, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, kann bei verkürzten Ruhezeiten kaum verwundern. Es war übrigens die Tourismusbran- che, die als Argument für das mehr als schnelle Inkrafttreten der Arbeitszeitregelung herange- zogen wurde. Rechtzeitig zur Wintersaison sind diese neuen Arbeitszeitregeln ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk an den „Tourismus“. Als Arbeitnehmer kann man sich nur wünschen, dass es auch mit Regelungen und Gesetzen für Arbeitnehmer so schnell vonstattengeht. Wie wäre es mit einer gesetzlichen Regelung für 13. und 14. Gehalt (Urlaubs-/Weihnachtsgeld) für alle Arbeitnehmer, die mit 1.1.2019 in Kraft tritt ? Bald zeigt sich, was flexibel bedeutet Doch Verlierer sind wir alle… Proteste sind notwendig und gerechtfertigt Liste Erwin Zangerl, AAB-FCG Grüne in der AK Freiheitliche Arbeitnehmer in der AK Erwin Zangerl, AK Präsident Helmut Deutinger, Fraktionsvorsitzender Franz Ebster, Fraktionsobmann AK FRAKTIONEN ZUM THEMA F ür viele Menschen sind 12-Stunden-Arbeitstage bereits jetzt Alltag. Doch das neue Arbeitszeitgesetz, das am 1. September in Kraft getreten ist, bringt den 12-Stunden-Arbeitstag in einer viel problematische- ren Form. Die Arbeitszeit wurde immer vereinbart. Eine Vereinbarung ist immer eine Zustimmung von mindestens zwei Verhandlungspart- nern. Das Credo war: mehr Arbeiten =mehr Geld oder mehr Freizeit u.v.m.! Wir gehen nicht arbeiten, weil man nicht weiß, was man in der Freizeit unternehmen kann, nein – wir gehen alle arbeiten, um den persön- lichen Lebensunterhalt finanzieren zu können! Wieviel Zeit bleibt da noch fürs Privatleben? Die Arbeitszeiten in Österreich sind bereits heute so flexibel, dass Arbeits- spitzen problemlos erledigt werden könnten. Laut einer IFES-Umfrage lehnen 76 Prozent der Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer eine Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit ab, bei Jugendlichen (16 bis 29 Jahre) sind es sogar 88 Prozent. Bei einem 12-Stunden- Arbeitstag steigen die Unfallgefahren, Gesundheitsri- siken und Fehlerhäufigkeiten deutlich. Arbeit darf unter keinen Umständen krankmachen! Deshalb Hände weg von Verschlechterungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer! Bewegen wir gemeinsamTirol! Hände weg von Verschlechterungen! Sozialdemokratische GewerkschafterInnen, FSG Bernhard Höfler, stv. Fraktionsvorsitzender 12-STUNDEN-ARBEITSTAG Zwischenbilanz. Bis Juni 2019 müssen sich rund 16.000 Tiroler Berufsangehörige von der AK im Gesundheitsberufe-Register eintragen lassen. In einer der Anlaufstellen oder online. Register für Gesundheitsberufe: Eintragung läuft auf Hochtouren Kontakt AK Tirol Tel.: 0800/225522–1650 eMail: gbr@ak-tirol.com S eit 1. Juli werden die Beschäf- tigten in Gesundheits- und Kran- kenpflegeberufen sowie der geho- benen medizinisch-technischen Dienste mit ihren Qualifikationen im neuen Gesundheitsberufe-Register er- fasst. Und schon nach den ersten Wochen kann die AK, die die Registrierung im Auftrag von Nationalrat und Bundesrat durchführt, von einer starken Nachfrage berichten. 3.000 Anträge in Tirol Allein in Tirol gingen seit 25. Juni rund 3.000 Anträge ein: in den Anlaufstellen, die die AK Tirol im BFI Innsbruck und in den AK Bezirkskammern eingerichtet hat, in den Betrieben, der SOB-Schule, in Wohnheimen und viele auch online. Ins- gesamt müssen sich in Tirol bis 30. Juni 2019 ca. 16.000 Menschen in Pflege- und Gesundheitsberufen im Register eintra- gen lassen. Österreichweit sind es rund 120.000 Berufsangehörige sowie jährlich rund 10.000 Absolventen. „Der Berufsausweis macht die Qualifi- kationen der Berufsangehörigen endlich sichtbar, zusätzlich erleichtert er den Ar- beitgeberwechsel und sorgt für mehr Pa- tientensicherheit“, erklärt AK Präsident Erwin Zangerl. Die Registrierung, bei der Aus- und Weiterbildungen sowie Spezialisierungen erfasst werden, ist Vo- raussetzung für die Aus- übung des jeweiligen Berufes. So funktionierts Ausgefüllten Antrag und er- forderliche Dokumente per- sönlich (im Betrieb unter be- stimmten Voraussetzungen, im BFI Tirol in Innsbruck bzw. in den AK Bezirkskammern) oder online auf https://www.arbeiterkammer. at/gbr einbringen. Für die Online- Registrierung ist eine elektronische Signatur notwendig. Die AK führt die Registrierung für die Mitglieder und Steuerzahler kostenlos durch und stellt auch den Berufsausweis kostenlos zur Verfügung. Gut zu wissen Der Arbeitgeber hat dem Be- rufsangehörigen die Vornah- me der Registrierung in der Dienstzeit zu genehmigen, sofern eine Registrierung außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich sein sollte. Dies kann auch bei Teilzeit- beschäftigten der Fall sein, falls wichtige Gründe vorlie- gen, etwa die notwendige Kin- derbetreuung oder die notwendige Pflege eines Angehörigen. Es han- delt sich dabei immer um eine Einzelfallprüfung. © lightwavemedia /stock.adobe.com Keinesfalls kann ein Arbeitneh- mer dazu gezwungen werden, eine Handysignatur zu beantra- gen und die Registrierung elek- tronisch durchzuführen. Auch wenn der Arbeitnehmer bereits über eine Handysignatur/Bürger- karte verfügt, kann er nicht dazu gezwungen werden, die Registrie- rung online abzuwickeln. Mehr auf https://tirol.arbeiterkammer.at/gbr Das öffentliche Register finden Sie unter https://gbr-public.ehealth.gv.at

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=