Arbeitsstätten

9 www.arbeiterkammer.at Wer ist für die Arbeitsplatzgestaltung verantwortlich? Die Arbeitsumgebung kann Ihre Gesundheit gefährden Schlechte Arbeitsbedingungen machen krank, das beweisen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen. Andererseits berichten darüber auch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Beratungsgesprä- chen in den Arbeiterkammern. Damit Arbeit menschengerecht gestaltet werden kann, müssen schon bei der Errichtung von Arbeitsstätten die dort vorgesehenen Arbeitsplätze bedacht werden. Gesetze, Verordnungen und Normen für Arbeitsstätten Für menschengerechte Arbeit bedarf es gesunder und sicherer Arbeits- plätze. Die Arbeitgeberseite ist deshalb verpflichtet, vorbeugend Maß- nahmen zu Ihrem Schutz festzulegen. Diese Schutzmaßnahmen sollen Belastungen in der Arbeitsstätte ganz verhindern oder zumindest so weit als möglich reduzieren. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber muss Arbeitsstätten und darin befindliche Arbeitsplätze ergonomisch gestalten und dabei den Stand der Technik berücksichtigen. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) bildet für viele Maßnah- menbereiche die rechtliche Grundlage. Zum Beispiel für: ■■ Sanitäre Vorkehrungen ■■ Sozialeinrichtungen (Aufenthalts- und Bereitschaftsräume) ■■ Brandschutz und Erste Hilfe Darüber hinaus sind die Arbeitsstättenverordnung (AStV) sowie eine Reihe von Normen bei der Einrichtung und Gestaltung von Arbeitsstät- ten zu berücksichtigen.

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