Arbeitsstätten
10 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) Die AStV konkretisiert viele grundsätzliche Bestimmungen des ASchG. Sie führt konkret aus, wie und welche Mindestanforderungen an Ar- beitsräume gestellt werden. Zum Beispiel: ■■ Mindestraumgröße und Temperaturen ■■ Erste-Hilfe-Vorkehrungen ■■ Anzahl der Ersthelferinnen und Ersthelfer ■■ Personen und Maßnahmen für den Brandschutz ■■ Die Sicherung der Fluchtwege ■■ Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen Wichtige Normen Für die bauliche Ausführung von Arbeitsstätten, die Arbeitsumgebung sowie die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und derglei- chen gibt es eine Vielzahl von Normen. Zu beachten sind auch: die Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) und die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB). Diese Grundlagen beziehen arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse in ihre Vorgaben ein. Bei der konkreten Arbeitsplatzgestaltung werden diese Ge- setze, Verordnungen und Normen oft nur zum Teil berücksich- tigt. Dadurch entstehen gesundheitliche Probleme. Arbeitsplatzevaluierung, Information und Unterweisung Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Arbeitsplät- ze zu evaluieren und Sie über mögliche Gefahren für Sicherheit und Gesundheit zu informieren. Die Unterweisung spielt für die Vermeidung von Unfällen und die Verrin- gerung von Gefahren ebenfalls eine wichtige Rolle. Denn dabei erhalten Sie konkrete Informationen über die richtige Bedienung von Geräten und Maschinen, den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen oder über die richtige Verwendung einer persönlichen Schutzausrüstung.
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