Arbeitsstätten
11 www.arbeiterkammer.at Was ist die Arbeitsplatzevaluierung? Unter Arbeitsplatzevaluierung versteht man das Ermitteln und Beur teilen aller physischen (körperlichen) und psychischen Gefahren, welche durch die Arbeit entstehen. Inklusive der Festlegung von geeig- neten Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung. Dieser Vorgang ist schriftlich festzuhalten. In Bezug auf die Arbeitsstätte sollte beispielsweise festgestellt wer- den, ob es sich bei den vorhandenen Arbeitsplätzen um „ständige Arbeitsplätze“ handelt oder nicht. Denn davon hängen einige wichtige gesetzliche Ansprüche ab: Zum Beispiel, ob an diesem Arbeitsplatz Tageslicht vorhanden sein muss. Oder, ob es Ausnahmen von bau lichen Mindestanforderungen gibt und daher Abweichungen vorhanden sein können. Die Evaluierung muss im Sicherheits- und Gesundheits- schutzdokument verschriftlicht werden. Das Ziel lautet: Wahrung von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer durch vorbeugende Schutz- maßnahmen. Verbesserung der Arbeitsbedingungen Die Arbeitsplatzevaluierung dient darüber hinaus der ständigen Verbes- serung der Arbeitsbedingungen. Besonders im Hinblick auf die Um- gebungsbedingungen wie Lärm, Klima, Belichtung und Beleuchtung. Dabei gilt gemäß ASchG der oberste sicherheitstechnische Grundsatz: Nur die erkannte Gefahr kann ausgeschaltet oder zumindest so weit als möglich minimiert werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können auch Fachleute mit der Evaluierung beauftragen – z. B. Sicherheitsfachkräfte oder Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner. Präventivfachkräfte und Präventionszeit Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber ist verantwortlich für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung des Betriebes. In kleineren Betrieben wird das durch Begehung sicher Wer ist für die Arbeitsplatzgestaltung verantwortlich?
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