Arbeitsstätten

11 www.arbeiterkammer.at Was ist die Arbeitsplatzevaluierung? Unter Arbeitsplatzevaluierung versteht man das Ermitteln und Beur­ teilen aller physischen (körperlichen) und psychischen Gefahren, welche durch die Arbeit entstehen. Inklusive der Festlegung von geeig- neten Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung. Dieser Vorgang ist schriftlich festzuhalten. In Bezug auf die Arbeitsstätte sollte beispielsweise festgestellt wer- den, ob es sich bei den vorhandenen Arbeitsplätzen um „ständige Arbeitsplätze“ handelt oder nicht. Denn davon hängen einige wichtige gesetzliche Ansprüche ab: Zum Beispiel, ob an diesem Arbeitsplatz Tageslicht vorhanden sein muss. Oder, ob es Ausnahmen von bau­ lichen Mindestanforderungen gibt und daher Abweichungen vorhanden sein können. Die Evaluierung muss im Sicherheits- und Gesundheits- schutzdokument verschriftlicht werden. Das Ziel lautet: Wahrung von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer durch vorbeugende Schutz- maßnahmen. Verbesserung der Arbeitsbedingungen Die Arbeitsplatzevaluierung dient darüber hinaus der ständigen Verbes- serung der Arbeitsbedingungen. Besonders im Hinblick auf die Um- gebungsbedingungen wie Lärm, Klima, Belichtung und Beleuchtung. Dabei gilt gemäß ASchG der oberste sicherheitstechnische Grundsatz: Nur die erkannte Gefahr kann ausgeschaltet oder zumindest so weit als möglich minimiert werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können auch Fachleute mit der Evaluierung beauftragen – z. B. Sicherheitsfachkräfte oder Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner. Präventivfachkräfte und Präventionszeit Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber ist verantwortlich für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung des Betriebes. In kleineren Betrieben wird das durch Begehung sicher­ Wer ist für die Arbeitsplatzgestaltung verantwortlich?

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