Arbeitsstätten

Die betrieblichen Interessenvertretungen müssen Zugang zu den Dokumenten haben, sodass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Gefahren informiert werden können. Was bedeutet Informationspflicht? Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss Sie über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über die Maßnahmen zur Gefahren- verhütung informieren. Durch diese Information müssen Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeit- nehmer erkennen können, ob die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Wie muss die Information erfolgen? ■■ Während der Arbeitszeit ■■ Vor Aufnahme der Tätigkeit ■■ Regelmäßig wiederholt – vor allem, wenn sich betriebliche Gegebenheiten ändern ■■ In verständlicher Form – z. B. fremdsprachige Beschäftigte Die Arbeitgeberseite muss sich vergewissern, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer die Informationen verstanden hat. Sind Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer einer unmittelbaren erheblichen Gefahr ausgesetzt, müssen Sie unverzüglich über diese Gefahr informiert werden. Ebenso über die getroffenen oder zu treffen- den Schutzmaßnahmen. In Bezug auf die Arbeitsstätte – hinsichtlich Ihres Arbeitsbereiches – müssen Sie über Folgendes informiert werden: ■■ Das Verhalten im Gefahrenfall, z. B. durch einen deutlichen Aushang an geeigneten, leicht zugänglichen Stellen ■■ Die Bedeutung der Alarmsignale, sofern in der Arbeitsstätte eine Alarmeinrichtung vorhanden ist ■■ Allfällige Lagerverbote und Lagerbeschränkungen 13 www.arbeiterkammer.at Wer ist für die Arbeitsplatzgestaltung verantwortlich?

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