Arbeitsstätten
14 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice ■■ Standorte und Handhabung von Einrichtungen zur Brandbekämpfung ■■ Standorte von Einrichtungen für die Erste-Hilfe-Leistung Die Information der einzelnen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer kann in einigen Bereichen nur dann entfallen, wenn Sicherheitsvertrauenspersonen oder Betriebsräte vorhanden sind und diese ausreichend informiert wurden. Es muss dabei sichergestellt sein, dass die Information dieser Personen zur wirksamen Gefahrenverhütung aus- reicht. Dabei sind zu berücksichtigen: Inhalt und Zweck der Information sowie die bestehenden Gefahren und betrieb lichen Gegebenheiten. Sind weder Sicherheitsvertrauenspersonen noch Betriebsräte vor- handen, müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer informiert werden und die entsprechenden Unterlagen erhalten. Geeignete Unterlagen können in Bezug auf Arbeitsmittel Bedienungs- anleitungen sein. In Zusammenhang mit Arbeitsstoffen sind jedenfalls Beipacktexte, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen erforderlichenfalls am Arbeitsplatz aushängen. Was ist eine Unterweisung? Die Unterweisung ist eine wichtige Maßnahme im Zuge der Arbeitsplat- zevaluierung. Sie ist in erster Linie als Schulung für den konkreten Ar- beitsplatz oder die Tätigkeit der jeweiligen Beschäftigten zu verstehen. ■■ Die Unterweisung beinhaltet vor allem verhaltens- und handlungs- bezogene Anweisungen ■■ Sie muss arbeitsplatzbezogen sein und dem Erfahrungsstand der Beschäftigten entsprechen ■■ Die Unterweisung muss in regelmäßigen Abständen erfolgen. Zum Beispiel, wenn es die Arbeitsplatzevaluierung ergibt. Oder, wenn es eine Verordnung zum ASchG erfordert
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