Arbeitsstätten
17 www.arbeiterkammer.at Weitere Mitwirkungsrechte: ■■ Erarbeiten von Vorschlägen für bessere Arbeitsbedingungen und die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten ■■ Beratung mit der Arbeitgeberseite bezüglich menschengerechter Arbeitsplatzgestaltung ■■ Besichtigungsrecht betrieblicher Räumlichkeiten, Anlagen und Arbeitsplätze ■■ Teilnahme an Betriebsratswahlen. Sie sind in jedem Betrieb mög- lich, der dauerhaft mehr als 5 Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beschäftigt Aufgaben von Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) Sicherheitsvertrauenspersonen vertreten Sie, wenn es um die Si- cherheit und Gesundheit in Ihrem Betrieb geht. Laut Gesetz sind sie Arbeitnehmer-Vertreterinnen bzw. -Vertreter mit besonderer Funktion bei der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Darüber hinaus informieren, beraten und unterstützen Sicherheitsver- trauenspersonen Ihren Betrieb in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Dabei arbeiten sie mit den internen und exter- nen Fachleuten aus den verschiedenen Bereichen zusammen. Zum Beispiel mit dem Betriebsrat, Sicherheitsfachkräften, Arbeitsmedizine- rinnen bzw. Arbeitsmedizinern, Arbeits- und Organisationspsychologin- nen bzw. -psychologen und sonstigen Fachleuten. Weitere Aufgaben und Kompetenzen: ■■ Achten auf die Verwendung der Schutzeinrichtungen ■■ Hinweisen auf die Einhaltung aller Schutzmaßnahmen ■■ Unverzügliche Information der Arbeitgeberseite und der Sicherheits- fachkräfte bei Mängeln (z. B. beim Fehlen von Schutzmaßnahmen) ■■ Erarbeiten v. Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen Wer ist für die Arbeitsplatzgestaltung verantwortlich?
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