Arbeitsstätten

20 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Mindestanforderungen an Räume Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer benötigen für ihre beruflichen Tätigkeiten ausreichend Platz. Damit die Gesundheit nicht zu Schaden kommt, müssen Räume verschiedene Mindestanforderungen erfüllen. Die Arbeitsstättenverordnung regelt daher sowohl die Höhe als auch die Größe und den Luftraum von Arbeitsräumen: Mindestens 2,5 Meter Raumhöhe Arbeitsräume müssen grundsätzlich 3 Meter hoch sein. Ausnahmen bestätigen diese Regel. Denn bei Arbeiten mit geringer körperlicher Belastung sowie ohne erschwerende Bedingungen ist auch eine gerin- gere Raumhöhe möglich: ■■ Mindestens 2,5 Meter bei Arbeitsräumen mit einer Bodenfläche bis zu 100 m 2 ■■ Mindestens 2,8 Meter bei einer Fläche von 100 m 2 bis 500 m 2 Diese reduzierten Richtwerte gelten dann, wenn keine erschwerenden Bedingungen vorliegen. Erschwerende Bedingungen sind z. B. Hitze oder Schadstoffe in der Luft. Mindestens 8 m 2 Bodenfläche Arbeitsräume müssen ausreichend groß sein. Für eine Arbeitnehmerin bzw. einen Arbeitnehmer sieht die Arbeitsstättenverordnung (AStV) im Arbeitsraum 8 m 2 Bodenfläche vor. Für jede weitere Person in diesem Raum kommen 5 m 2 hinzu. Auf dieser Fläche muss für jede Person eine zusammenhän- gende und freie Bodenfläche von mindestens 2 m 2 direkt beim Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Ausnahme: Wenn aus zwingenden Gründen diese Regelung nicht um- setzbar ist, so muss eine gleich große Fläche so nahe als möglich bei Ihrem Arbeitsplatz vorhanden sein.

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