Arbeitsstätten

21 www.arbeiterkammer.at Welche Kriterien müssen Arbeitsräume erfüllen? Mindestens 12 m 3 Luftraum Je nach körperlicher Arbeitsbelastung gibt es für den Luftraum pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer verschiedenen Vorgaben: ■■ Mindestens 12 m 3 bei Arbeiten mit geringer körperlicher Belastung – z. B. bei sitzenden Tätigkeiten ■■ Mindestens 15 m 3 bei normaler körperlicher Belastung – z. B. bei einer Arbeit im Stehen ■■ Mindestens 18 m 3 bei großer körperlicher Anstrengung oder er- schwerenden Bedingungen – z. B. Muskelarbeit, erhöhte Wärme­ einwirkung oder Belastung der Luft durch gefährliche Arbeitsstoffe Einbauten wie Möbel, Arbeitsmittel etc. dürfen keinesfalls so viel Platz verbrauchen, dass die Mindestvorgaben für den Luftraum unterschritten werden. Halten sich im Arbeitsraum Kunden auf, sind pro Person zusätzliche 10 m 3 Luftraum notwendig. Ausnahmen bilden Verkaufsräume und Speiseräume in gastronomischen Betrieben. Wo sind Ausnahmen beim Raumbedarf zulässig? ■■ In Räumen, in denen Sie nur kurzzeitig Arbeiten verrichten – z. B. bei Wartungen, Reparaturen etc. – sowie in Arbeitsräumen, in denen Sie nicht länger als 2 Stunden arbeiten. Dies gilt jedoch nur unter der Bedingung, dass Sie die restliche Arbeitszeit in anforderungsge- rechten Arbeitsräumen verbringen ■■ In Meisterkojen und Portierlogen innerhalb von Räumen darf die Mindestbodenfläche geringer ausfallen ■■ In Containern, Wohnwagen und ähnlichen Einrichtungen ■■ Kassenschalter sind generell v. d. Raumvorschriften ausgenommen

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