Arbeitsstätten
24 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice In der ÖNORM 12464-1 „Licht und Beleuchtung – Beleuch- tung von Arbeitsstätten – Teil 1 – Arbeitsstätten in Innenräu- men“ finden sich die Norm-Vorgaben für unterschiedlichste Arbeitsplätze. Nachstehend sind Beispiele angeführt. ■■ Mindestens 300 Lux in Verkaufsräumen, bei Ablege- und Kopierar- beiten im Büro etc. ■■ Mindestens 500 Lux bei Bildschirmarbeit oder im Kassenbereich von Verkaufsräumen ■■ Mindestens 750 Lux bei Lackierarbeiten, Oberflächenbearbeitung oder Technischem Zeichnen ■■ Mindestens 1.000 Lux bei Qualitätskontrolle, Werkzeugbau oder Mikromechanik ■■ Mindestens 1.500 Lux bei Uhrmacherei oder der Bearbeitung von Edelsteinen Gleichmäßig, farbneutral und ohne Blendung Neben der Lichtstärke gelten bei der künstlichen Beleuchtung weitere Kriterien: ■■ Künstliches Licht soll Arbeitsräume möglichst gleichmäßig und farbneutral ausleuchten ■■ Keine großen Leuchtdichten und Leuchtunterschiede sowie Flim- mern und stroboskopische Effekte durch richtige Auswahl und Anordnung der Leuchten. Stroboskopische Effekte sind z. B. Lichtblitze ■■ Vermeidung von Blendungen Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung notwendig? Neben der Allgemeinbeleuchtung und der arbeitsplatzbezogenen Be- leuchtung bedarf es in folgenden Fällen einer Sicherheitsbeleuchtung: ■■ Die Arbeitsräume und Fluchtwege sind nicht natürlich belichtet ■■ Die Belichtung reicht aufgrund der Arbeitszeit nicht aus – z. B. bei Nachtarbeit ■■ Wenn bei Ausfall der Beleuchtung eine besondere Gefahr entsteht – z. B. Bedienung gefährlicher Arbeitsmittel
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