Arbeitsstätten
25 www.arbeiterkammer.at Die Sicherheitsbeleuchtung muss über eine unabhängige Energieversorgung verfügen und sich im Bedarfsfall selbst einschalten. Wann reichen Orientierungshilfen aus? Statt einer Sicherheitsbeleuchtung genügen auch selbst- oder nach- leuchtende Orientierungshilfen. Voraussetzung dafür: Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer können die Arbeitsstätte rasch und gefahrlos verlassen. Orientierungshilfen reichen nicht aus, wenn gefährliche Arbeitsmittel verwendet werden. Und, wenn sich arbeits- bedingt Arbeitsmaterialien, Werkzeuge, Abfälle etc. auf den Fußböden befinden und dadurch Stolpergefahr besteht. Regelungen für Klima und Lüftung Temperatur, Luftgeschwindigkeit aber auch die Frischluftversorgung unterliegen genauen Bestimmungen. Raumtemperaturen und Luftfeuchtigkeit Die AStV schreibt für unterschiedlich belastende Tätigkeiten verschie- dene Raumtemperaturen vor. Folgende Werte gelten für die kalte Jahreszeit: ■■ Zwischen 19 bis 25 °C bei geringer körperlicher Belastung ■■ Zwischen 18 bis 24 °C bei normaler körperlicher Belastung ■■ Mindestens 12 °C bei hoher körperlicher Belastung Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber hat die Arbeitsräume in der kalten Jahreszeit so zu beheizen, dass die Temperatur schon bei Arbeitsbeginn zumindest den unteren Wert erreicht. Welche Kriterien müssen Arbeitsräume erfüllen?
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=