Arbeitsstätten
28 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Arbeiten Sie unter erschwerten Bedingungen, müssen die Werte um ein Drittel höher liegen. Zum Beispiel bei erhöhter Wärme-, Rauch- oder Dampfeinwirkung. Die Zuluft muss frisch und frei von Verunreinigungen sein Ihr Betrieb hat im Bedarfsfall die Zuluft zu kühlen bzw. zu wärmen. Weiters darf die Zuluftführung keine schädliche Zugluft verursachen. Ihr Betrieb hat dafür zu sorgen, dass mechanische Anlagen immer betriebsbereit sind. Wäre Ihre Gesundheit bei einem Ausfall gefährdet, muss die Anlage bei einer allfälligen Stö- rung durch eine Warneinrichtung auf den Ausfall hinweisen. Auch regelmäßige Kontrollen, Reinigungen und Wartungen sowie eine jährliche Prüfung sind vorgeschrieben. Leichter vorankommen durch Barrierefreiheit Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sind Arbeitsstätten in Gebäuden bei Bedarf behindertengerecht zu gestalten. Das gilt insbesondere für: ■■ Ausgänge ■■ Verkehrswege ■■ Türen und Tore ■■ Sanitäre Vorkehrungen, die von Arbeitnehmerinnen und Arbeit nehmern mit besonderen Bedürfnissen benutzt werden Was bedeutet barrierefrei? Bei der Schaffung eines barrierefreien Arbeitsplatzes geht es um die Schaffung einer Umgebung ohne Barrieren. Und damit um die Nutzung des Arbeitsplatzes ohne Einschränkungen und Benachteiligungen.
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