Arbeitsstätten

35 www.arbeiterkammer.at Was gilt für Sanitär- und Sozialräume? Vorschriften für Wasser und Hygiene Trinkwasser, Toiletten und Waschplätze sind in jeder Arbeitsstätte ein absolutes Muss. Für alle 3 Bereiche gibt es in der Arbeitsstättenverord- nung (AStV) genaue Vorgaben. Gleiches gilt für Waschwasser, Waschräume und Duschen, die nur unter gewissen Bedingungen vorgeschrieben sind. Trink- und Waschwasser Unabhängig von der Größe und Art Ihres Betriebes müssen Sie Zugang zu kühlem und sauberen Trinkwasser haben. Die zur Verfügung gestell- ten Trinkgefäße sind in hygienischen Zustand zu halten. Sie arbeiten unter erschwerenden Arbeitsbedingungen – z. B. Hitze –, bei denen Ihr Körper mehr Flüssigkeit benö- tigt? Dann muss Ihnen Ihr Betrieb ausreichend alkoholfreie Getränke bereitstellen, sofern kein hygienisch einwandfrei- es Leitungswasser zur Verfügung steht. Auch Waschwasser muss zur Verfügung stehen. Es sollte ähnlich hygienisch wie Trinkwasser sein. Ist dieses nicht zum Trinken geeignet, muss an den Entnahmestellen auf eventuelle Ungenießbarkeit hinge- wiesen werden. Waschplätze, Waschräume und Duschen Die AStV sieht mindestens einen Waschplatz für maximal 5 Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer vor, die gleichzeitig ihren Arbeitsplatz verlassen. Beenden mehr als 12 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichzeitig ihre Arbeit, müssen die Waschplätze in einem Waschraum untergebracht sein. Ausstattung von Waschräumen Die AStV verlangt nach Geschlechtern getrennte Waschräume, wenn mindestens 5 Arbeitnehmerinnen und ebenso viele Arbeitnehmer

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