Arbeitsstätten
37 www.arbeiterkammer.at Toiletten: alle wichtigen Vorschriften Einige der häufigsten Fragen bei Toiletten lauten: Wie viele Personen im Betrieb müssen sich eine Toilette teilen? Wie weit dürfen Sie vom Arbeitsplatz entfernt sein? Und dürfen Kunden die Toiletten der Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer benutzen? Maximal 15 Personen pro Toilette Mit Toilette meint die AStV eine verschließbare Toilettenzelle. Darüber hinaus verpflichtet die Verordnung bei Toilettenanlagen für Männer ab der 2. Toilette, diese bis zur Hälfte durch Pissoirs zu ersetzen. Mindestens eine Toilette in Arbeitsplatznähe Unter Arbeitsplatznähe versteht die AStV eine Toilette, die von Ihrem ständigen Arbeitsplatz nicht mehr als 100 Meter Gehlinie und nur eine Geschoßhöhe entfernt sein darf. Letzteres gilt nur dann, wenn es keine Fahrtreppe oder Aufzüge gibt. Als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer haben Sie selbstver- ständlich das Recht, die Toilette jederzeit zu benützen. So ist es beispielsweise auch einer „Alleinverkäuferin“ erlaubt, aus diesem Grund das Geschäftslokal kurzfristig zu versperren. Kunden auf der Personaltoilette, nein danke! Auch hier trifft die AStV eine klare Regelung: Durch versperrbare Toilet- ten oder extra gekennzeichnete Kunden-WCs muss dafür gesorgt sein, dass betriebsfremde Personen die Toiletten der Beschäftigten nicht benutzen können. Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber darf Toiletten für betriebsfremde Personen – z. B. Kunden, Patientinnen – nicht in die vorgeschriebene Anzahl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einrechnen. Was gilt für Sanitär- und Sozialräume?
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