Arbeitsstätten
38 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Wann getrennte Toiletten? Nach Geschlechtern getrennte Toiletten müssen dann zur Verfügung stehen, wenn mindestens 5 Arbeitnehmerinnen und mindestens 5Arbeitnehmer beschäftigt sind. Ausstattung von Toiletten In Sachen Ausstattung schreibt die AStV folgende Standards vor: ■■ Waschgelegenheit Toilettennähe – z. B. im Vorraum ■■ Erfüllung der üblichen sanitären Anforderungen ■■ Regelmäßige Reinigung ■■ Ausreichende Beleuchtung ■■ Toilettenzelle von innen verschließbar ■■ Ausstattung mit Toilettenpapier, Wasserspülung oder einem gleich- wertigen System ■■ Keine Erkältungsgefahr bei der Benutzung, im Bedarfsfall Beheizung Dürfen Toiletten an Arbeitsräume angrenzen? Nein. Toiletten dürfen mit Arbeits- aber auch Aufenthalts-, Bereit- schafts- und Umkleideräumen nicht unmittelbar verbunden sein. Die AStV verlangt Vorräume, die diese Räume von der Toilette trennen. Die trennenden Vorräume müssen direkt ins Freie ausreichend natürlich oder mechanisch belüftbar sein – mittels Fenster oder Belüftungsanlage. Garderobenkästen und Umkleide räume Die AStV regelt beide Bereiche mit klaren Vorgaben, ermöglicht jedoch auch Ausnahmen. Garderobenkasten ist Pflicht, aber ... Ihr Betrieb muss Ihnen im Regelfall einen Garderobenkasten zur Ver- fügung stellen. Wenn Sie jedoch eine büroähnliche Tätigkeit verrichten oder im Verkauf arbeiten, haben Sie kein Recht auf einen Garderoben
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