Arbeitsstätten

38 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Wann getrennte Toiletten? Nach Geschlechtern getrennte Toiletten müssen dann zur Verfügung stehen, wenn mindestens 5 Arbeitnehmerinnen und mindestens 5Arbeitnehmer beschäftigt sind. Ausstattung von Toiletten In Sachen Ausstattung schreibt die AStV folgende Standards vor: ■■ Waschgelegenheit Toilettennähe – z. B. im Vorraum ■■ Erfüllung der üblichen sanitären Anforderungen ■■ Regelmäßige Reinigung ■■ Ausreichende Beleuchtung ■■ Toilettenzelle von innen verschließbar ■■ Ausstattung mit Toilettenpapier, Wasserspülung oder einem gleich- wertigen System ■■ Keine Erkältungsgefahr bei der Benutzung, im Bedarfsfall Beheizung Dürfen Toiletten an Arbeitsräume angrenzen? Nein. Toiletten dürfen mit Arbeits- aber auch Aufenthalts-, Bereit- schafts- und Umkleideräumen nicht unmittelbar verbunden sein. Die AStV verlangt Vorräume, die diese Räume von der Toilette trennen. Die trennenden Vorräume müssen direkt ins Freie ausreichend natürlich oder mechanisch belüftbar sein – mittels Fenster oder Belüftungsanlage. Garderobenkästen und Umkleide­ räume Die AStV regelt beide Bereiche mit klaren Vorgaben, ermöglicht jedoch auch Ausnahmen. Garderobenkasten ist Pflicht, aber ... Ihr Betrieb muss Ihnen im Regelfall einen Garderobenkasten zur Ver- fügung stellen. Wenn Sie jedoch eine büroähnliche Tätigkeit verrichten oder im Verkauf arbeiten, haben Sie kein Recht auf einen Garderoben

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