Arbeitsstätten

43 www.arbeiterkammer.at ■■ Fenster, das direkt ins Freie führt ■■ Ausreichende Beleuchtung und Heizung ■■ Mind. 2,5 m Raumhöhe ■■ Mind. 10 m 3 freier Luftraum pro Person (abzüglich der Einbauten) ■■ Versperrmöglichkeit des Wohnraums ■■ Mindestens 1 Sitzgelegenheit mit Rückenlehne pro Person ■■ 1 versperrbarer Kasten pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer so- wie ein Bett mit Bettzeug ■■ Schlafräume müssen extra versperrbar und nach Geschlechtern getrennt sowie mit gesonderten Zugängen zu benützen sein Auch bei der Ausstattung gibt es genaue Vorgaben: ■■ Möglichkeiten zum Zubereiten und Wärmen sowie zum Kühlen von Speisen und Getränken ■■ Duschen, Waschgelegenheiten, Toiletten ■■ Mittel für Erste Hilfe ■■ Möglichkeit zum Trocknen nasser Kleidung Sind Raucherinnen bzw. Raucher mit Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in gemeinsamen Wohnräumen untergebracht, gilt ein Rauchverbot. Was gilt für Sanitär- und Sozialräume?

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