Arbeitsstätten

Wie sind Erste Hilfe und Brandschutz geregelt? Erste-Hilfe-Kasten in jedem Betrieb ein Muss Je nach Art und Größe des Betriebes muss der Inhalt des Erste-Hilfe- Kastens bestimmte Anforderungen erfüllen. Erst-Helferinnen und Erst-Helfer: Anzahl und Ausbildung Schon ab der ersten Arbeitnehmerin bzw. dem ersten Arbeitnehmer muss eine Person über eine Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen. Sanitätsräume ab 100 bzw. 250 Beschäftigen Ob ein Sanitätsraum eingerichtet werden muss, hängt von der Unter- nehmensgröße und von der Unfallgefahr im Betrieb ab. Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte Personen in diesen Funktionen sind für den Brandschutz im Betrieb wichtig und müssen eine entsprechende Ausbildung absolvieren. Löschhilfen sind Pflicht In jedem Betrieb müssen gut gekennzeichnete, leicht erreichbare und korrekt gelagerte Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sein. LESEN SIE HIER DIE WICHTIGSTEN VORSCHRIFTEN ZUM THEMA ERSTE HILFE UND BRANDSCHUTZ. 5

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