Arbeitsstätten
45 www.arbeiterkammer.at Wie sind Erste Hilfe und Brandschutz geregelt? Erste-Hilfe-Kasten in jedem Betrieb ein Muss Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) schreibt Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber vor, dass ausreichende Mittel für Erste Hilfe im Betrieb vorhanden sein müssen. Die Anzahl sowie der Inhalt der Erste- Hilfe-Kästen hängen von folgenden Faktoren ab: ■■ Anzahl der Beschäftigten ■■ Eingesetzte Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe ■■ Mögliche Verletzungsgefahr Staubdicht und ÖNORM-konform In jedem Fall müssen Erste-Hilfe-Kästen staubdicht schließende Behäl- ter sein. So bleibt der Inhalt hygienisch einwandfrei und jederzeit ein- setzbar. Sowohl die Ausführung als auch Material und Inhalt des Koffers haben der ÖNORM Z 1020 zu entsprechen oder gleichwertig zu sein. Die Koffer sind in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich. Tipp: Beim Ankauf bereits darauf achten, dass die oben erwähnten Faktoren durch die Kofferinhalte abgedeckt sind. Weitere wichtige Vorschriften: ■■ Erste-Hilfe-Kästen müssen leicht zugänglich und als solche gekenn- zeichnet sein ■■ In unmittelbarer Nähe jedes Kastens muss sich eine ausführliche Anleitung zur Erste-Hilfe-Leistung befinden. Darüber hinaus: die Namen der Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer, die Notrufnummer der Rettung sowie eines Arztes oder Krankenhauses, die Nummer einer internen Unfallmeldestelle, Vermerke über Krankentransportmittel ■■ Ebenfalls Pflicht: ein funktionsfähiges Telefon in der Arbeitsstätte oder in der Nähe Bei besonderer Unfallgefahr müssen auch Mittel zum Trans- port von Verletzten an leicht zugänglicher und gekennzeich- neter Stelle bereitstehen – z. B. Krankentragen.
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