Arbeitsstätten

52 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Brandschutzplan In Zusammenarbeit mit dem örtlich zuständigen Feuerwehrkommando muss ein Brandschutzplan nach den einschlägigen Regeln der Technik erstellt werden. Verpflichtende relevante Informationen eines Brandschutzplanes: ■■ Die Anordnung und Bauausführung eines Gebäudes ■■ Mögliche Gefahren im Gebäude ■■ Verkehrswege und Flächen für die Feuerwehr ■■ Die Löschwasserversorgung Diese Informationen sind im Brandfall für die Feuerwehr wichtig, da sie den Einsatz erleichtern. Deshalb muss der Brandschutzplan bei der Feuerwehr hinterlegt und in der Arbeitsstätte leicht zugänglich ver- wahrt werden. Brandschutzbuch In einem verpflichtenden Brandschutzbuch müssen folgende Punkte dokumentiert sein: ■■ Die Ergebnisse der Eigenkontrollen und die getroffenen Maßnahmen zu Mängelbehebung ■■ Die durchgeführten Überprüfungen und deren Ergebnisse ■■ Die durchgeführten Brandschutzübungen ■■ Alle Brände und deren Ursache Mindestens einmal jährlich muss eine Brandalarm- und Räumungsübung durchgeführt werden. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Bereichen mit erhöhtem Brandschutz beschäftigt sind, müssen in der ordnungsgemäßen Handhabung der Löschgeräte unterwie- sen werden. Brandschutzwarte (BSW) – Ausbildung und Aufgaben Hat ein Betrieb eine gewisse Größe oder Mitarbeiterzahl, kann die Behörde – abhängig vom Bundesland – zusätzlich Brandschutzwarte

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