Arbeitsstätten

53 www.arbeiterkammer.at und Ersatzpersonen vorschreiben. In anderen Bundesländern wiede- rum muss im Brandschutzkonzept die Anzahl der Brandschutzwarte festgelegt werden. Brandschutzwarte unterstützen Brandschutzbeauftragte bei ihrer Tä- tigkeit und kontrollieren innerhalb bestimmter örtlicher oder sachlicher Bereiche der Arbeitsstätte die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen auf deren Funktion (z. B. Brandschutztüren). Weitere Aufgabenbereiche sind die Evakuierung und die Brandbe- kämpfung mit den betrieblichen Löschhilfen. Welche Ausbildung benötigt ein BSW? Die Arbeitgeberseite darf als Brandschutzwart nur Personen bestellen, die eine einschlägige Ausbildung in einer Schulungseinrichtung nach- weisen können. Die Mindestdauer der Ausbildung beträgt 6 Stunden. Brandschutzwarte können auch vom Brandschutzbeauftragten min- destens 6 Stunden betriebsbezogen ausgebildet und unterwiesen werden. Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung (Evaku- ierungsbeauftragte) Es gibt in Ihrer Arbeitsstätte weder Betriebsfeuerwehr, Brandschutzbe- auftragte noch Brandschutzwarte? Dann muss Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber mindestens eine Person für Brandbekämpfung und Evakuierung benennen. Diese Person muss mit dem Gebrauch der ersten Löschhilfen vertraut sein und folgende Aufgaben erfüllen: ■■ Wenn notwendig, im Brandfall die Feuerwehr alarmieren ■■ Bei Alarm nach Anweisung der Arbeitgeberseite kontrollieren, ob alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Arbeitsstätte verlas- sen haben ■■ Die Mittel der ersten Löschhilfe im Brandfall anwenden, wenn das für die Flucht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unbedingt notwendig ist Wie sind Erste Hilfe und Brandschutz geregelt?

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