Arbeitsstätten

55 www.arbeiterkammer.at Besondere Brandschutzeinrichtungen Die Behörde schreibt besondere Brandschutzeinrichtungen vor, wenn diese aufgrund besonderer Verhältnisse für den Schutz der Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer notwendig sind. Besondere Brandschutzeinrichtungen sind: ■■ Brandmeldeanlagen ■■ Stationäre Löschanlagen Diese besonderen Brandschutzeinrichtungen dürfen nur außer Betrieb gesetzt werden, wenn vorher andere geeignete Brandschutzmaßnah- men getroffen worden sind. Wie sind Erste Hilfe und Brandschutz geregelt?

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