Arbeitsstätten

61 www.arbeiterkammer.at ■■ Die AStV schreibt vor, dass Notausgänge leicht und ohne fremde Hilfsmittel von innen geöffnet werden können. Und zwar über die gesamte vorgeschriebene Mindestbreite ■■ Notausgänge müssen auch jederzeit ungehindert benutzbar sein und dürfen nicht durch Gegenstände begrenzt sein, die leicht ver- schoben oder umgestoßen werden können ■■ Sind mehr als 15 Personen auf einen Notausgang angewiesen, muss sich die Tür in Fluchtrichtung öffnen lassen Automatische Türen sind als Notausgänge in Ihrem Unter- nehmen nur unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: Sie müssen in jeder Stellung händisch leicht in Fluchtrichtung zu öffnen sein oder bei Stromausfall bzw. Ausfall der Steu- erung selbsttätig öffnen und geöffnet bleiben. Sind nicht mehr als 15 Personen auf die Tür angewiesen, muss sie sich händisch leicht öffnen lassen. Welche Vorgaben gelten für Verkehrs- und Fluchtwege?

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