Arbeitsstätten

63 www.arbeiterkammer.at Wie müssen Gefahren gekennzeichnet sein? Kennzeichnung macht Gefahren sichtbarer Die Kennzeichnung von Arbeitsräumen trägt dazu bei, Gefahren oder Vorschriften sichtbar zu machen. Deshalb gehört sie zu den Schutz- maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die entsprechenden Schilder und Zeichen warnen aber nicht nur vor Gefahren, sondern weisen auch zum richtigen und sicheren Verhalten an. Zum Beispiel zur Verwendung eines Gehörschutzes, einer Schutz- brille oder eines Atemschutzgerätes. Die Schilder und Kennzeichnungen erleichtern auch die Orientierung – wenn etwa der Fluchtweg im Brandfall rasch gefunden werden muss. Einheitliche Kennzeichnung in Europa In vielen Ländern Europas sind im Laufe der letzten Jahrzehnte unter- schiedliche Symbole zur Kennzeichnung von Gefahren entstanden. Österreich hat eine EU-Richtlinie umgesetzt, die europaweit einheitli- che Verbotszeichen, Warnzeichen, Gebotszeichen, Rettungszeichen und Hinweisschilder vorschreibt. Die Kennzeichen sind in den Betrieben überall dort anzubringen, wo es für die Sicherheit und die Information erforderlich ist. Kennzeichnung Die rechtliche Basis für die zu verwendende Kennzeichnung ist die Kennzeichnungsverordnung (KennV). Sie ist eine Durchführungsverord- nung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Dieses Gesetz verpflichtet die Arbeitgeberseite, für eine geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeich- nung zu sorgen. Und zwar dann, wenn Gefahren für Sicher- heit oder Gesundheit nicht durch sonstige technische und organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.

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