Arbeitsstätten
64 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Das heißt: Die Kennzeichnung von Gefahren ist immer nur der letzte Schritt. Er muss dann gesetzt werden, wenn es keine andere Möglich- keit zur Risikobeseitigung gibt. Für die Kennzeichnung der Gefahrenbereiche sowie von Fluchtwegen, Erste-Hilfe-Einrichtungen oder Brandbekämpfungsmittel gibt es ver- schiedene Schilder bzw. Zeichen. Man unterscheidet: ■■ Verbotszeichen ■■ Warnzeichen ■■ Gebotszeichen ■■ Rettungszeichen ■■ Hinweisschilder für Material zur Brandbekämpfung Die Arbeitgeberseite muss Sie informieren: Sowohl über die Bedeutung der verwendeten Sicherheits- und Ge- sundheitsschutzkennzeichen als auch über die damit zusammenhängenden Schutzmaßnahmen. Verschiedene Arten der Sicherheits kennzeichnung Wie Gefahrenquellen und Sicherheitsrisiken zu kennzeichnen oder sichtbar zu machen sind, regelt die KennV. Sie regelt die Kennzeich- nung für bestimmte Bereiche und Situationen durch: ■■ Schilder ■■ Sicherheitsfarben ■■ Leuchtzeichen ■■ Schallzeichen ■■ Sprechzeichen ■■ Handzeichen Die gesetzliche Kennzeichnungsregelung gilt für Arbeitsstätten, Bau- stellen und auswärtige Arbeitsstellen und erfüllt die EU-Richtlinie über
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