Arbeitsstätten

64 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Das heißt: Die Kennzeichnung von Gefahren ist immer nur der letzte Schritt. Er muss dann gesetzt werden, wenn es keine andere Möglich- keit zur Risikobeseitigung gibt. Für die Kennzeichnung der Gefahrenbereiche sowie von Fluchtwegen, Erste-Hilfe-Einrichtungen oder Brandbekämpfungsmittel gibt es ver- schiedene Schilder bzw. Zeichen. Man unterscheidet: ■■ Verbotszeichen ■■ Warnzeichen ■■ Gebotszeichen ■■ Rettungszeichen ■■ Hinweisschilder für Material zur Brandbekämpfung Die Arbeitgeberseite muss Sie informieren: Sowohl über die Bedeutung der verwendeten Sicherheits- und Ge- sundheitsschutzkennzeichen als auch über die damit zusammenhängenden Schutzmaßnahmen. Verschiedene Arten der Sicherheits­ kennzeichnung Wie Gefahrenquellen und Sicherheitsrisiken zu kennzeichnen oder sichtbar zu machen sind, regelt die KennV. Sie regelt die Kennzeich- nung für bestimmte Bereiche und Situationen durch: ■■ Schilder ■■ Sicherheitsfarben ■■ Leuchtzeichen ■■ Schallzeichen ■■ Sprechzeichen ■■ Handzeichen Die gesetzliche Kennzeichnungsregelung gilt für Arbeitsstätten, Bau- stellen und auswärtige Arbeitsstellen und erfüllt die EU-Richtlinie über

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