Arbeitsstätten

65 www.arbeiterkammer.at die Mindestvorschriften für die Sicherheits- bzw. Gesundheitsschutz- kennzeichnung am Arbeitsplatz. Die oben angeführten Kennzeichen dürfen nur so verwendet werden, wie es die Verordnung festlegt. Das bedeutet: Alte Kennzeichen müssen ausgetauscht werden. Besondere Kennzeichnungen Neben der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung schrei- ben andere Rechtsvorschriften besondere Kennzeichnungen vor. Ein Beispiel dafür ist die Kennzeichnungspflicht von gefahrlichen Arbeits- stoffen nach der CLP-Verordnung, z. B. akute Toxizität: Bei den CLP-Piktogrammen sind neben dem Signalwort – z. B. Gefahr oder Achtung – noch Gefahren- und Sicherheitshinweise zum jeweili- gen Stoff zu finden. Mit der CLP-Verordnung wurde das Global Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in der Europäischen Union übernommen. Diese internati- onal einheitliche Kennzeichnung soll das Schutzniveau von Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmern verbessern. Die wichtigsten Schilder im Überblick Bei den Schildern unterscheidet man zwischen Verbots-, Warn-, Ge- botsschilder, Rettungszeichen sowie Hinweisschilder für Material zur Brandbekämpfung. Sie müssen am Zugang oder in unmittelbarer Nähe der Gefahrenquelle oder des Gegenstandes angebracht sein. Wie müssen Gefahren gekennzeichnet sein? Giftig Sehr giftig

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