Arbeitsstätten
72 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Einsatz von Leuchtzeichen Leucht-, Schall und Sprechzeichen kommen in folgenden Fällen zum Einsatz: ■■ Wenn auf eine zeitlich begrenzte Gefahr hingewiesen wird ■■ Wenn Personen durch Notruf zur Ausführung bestimmter sicher- heitsrelevanter Handlungen gerufen werden – z. B. Feuerwehrmann zum Löschen Zur Anleitung der Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer bei zeitlich begrenzten, risikoreichen Arbeitsvorgängen werden Sprechzeichen und Handzeichen benutzt. Warum Leuchtzeichen? Beleuchtete oder gar blinkende Zeichen sind auffälliger als einfa- che Schilder. Sie bestehen aus durchsichtigem Material und werden entweder von innen oder von hinten durchleuchtet. Zum Beispiel das Rettungs-Leuchtzeichen „Rettungsweg – Notausgang“: ■■ Das Licht von Leuchtzeichen muss deutlich sichtbar sein und wäh- rend der gesamten Gefährdungsdauer leuchten. Es muss sich dabei von der Umgebung abheben, darf aber keinesfalls blenden ■■ Es gibt Leuchtzeichen, die sowohl kontinuierlich leuchten als auch blinken können. Blinken zeigt eine höhere Gefahrenstufe oder eine höhere Dringlichkeit an ■■ Jedes Leuchtzeichen mit einer Energiequelle benötigt eine Notver- sorgung. Es sei denn, die Unterbrechung der Energiezufuhr löst keine Gefahren aus Rettungsweg – Notausgang BGBl. II – Ausgeg ben am 11. April 1997 – Nr. 101 SZEICHEN ale: kig oder quadratisch; weißes Piktogramm auf grünem Gru d; die Sicherheitsfarbe Grün ns 50% der Oberfläche des Zeichens ausmachen. nde Zeichen: Rettungsweg Notausgang – Notausgang Rettungsweg – Notausgang – Notausgang Rettungsweg – Notausgang gsanzeige den folgenden en verwenden) ErsteHilfe Krankentrage
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