Arbeitsstätten

73 www.arbeiterkammer.at Einsatz von Schallzeichen Schallzeichen sind akustische Signale wie eine Hupe oder Sirene. Sie warnen mit festgelegter Impulsdauer vor Gefahren. Lautstärke, Impuls- dauer und Impulsintervalle müssen sich deutlich vom Umgebungslärm abheben, dürfen aber nicht schmerzhaft laut sein. ■■ Wenn die Beschallungsvorrichtung eine kontinuierliche und eine veränderliche Frequenz aussenden kann, gilt: Die veränderliche Frequenz signalisiert eine höhere Gefahrenstufe als der Dauerton ■■ Jedes Schallzeichen mit einer Energiequelle benötigt eine Notver- sorgung. Es sei denn, die Unterbrechung der Energiezufuhr löst keine Gefahren aus Einsatz von Sprechzeichen Sprechzeichen sind von einer menschlichen oder synthetischen Stim- me gesprochene Mitteilungen. Sie haben einen festgelegten Wortlaut. Darüber hinaus hat Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber bei Sprech- zeichen folgendes zu beachten: ■■ So kurz, einfach und klar wie möglich ■■ Einwandfreie akustisch Wahrnehmbarkeit ■■ Leicht verständlicher Sinn Einsatz von Handzeichen Handzeichen sind einheitlich festgelegte Bewegungen oder Hand- bzw. Armstellungen. Jedes Handzeichen muss einfach, aussagekräftig, leicht durchführbar und verständlich sein. Außerdem hat sich jedes Handzeichen vom anderen deutlich zu unterscheiden. Weitere Kriterien für Handzeichen: ■■ Handzeichen mit beiden Armen gleichzeitig müssen symmetrisch erfolgen und dürfen nur eine Aussage treffen Wie müssen Gefahren gekennzeichnet sein?

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