Arbeitsstätten
75 www.arbeiterkammer.at Kennzeichen sind regelmäßig zu reinigen. Einige Kennzei- chen wie Leuchtzeichen sind auch auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, sind die Kennzeichen zu erneuern oder instand zu setzen. Neue Zeichen zur Arbeitsstoffkennzeichnung Damit Arbeitsstoffe Ihrer Gesundheit nicht schaden können, hat Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber für die richtige Handhabung zu sor- gen. Dazu gehören Information und Unterweisung über die Gefahren. Piktogramme spielen dabei eine wichtige Rolle. Gefährliche Arbeitsstoffe sind am Behälter zu kennzeichnen. Bei Lagerung großer Mengen gibt es oft noch zusätzliche Kennzeichnungsverpflichtungen in der Arbeitsstätte. Kennzeichnung von Räumen und Bereichen Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss Räume, Bereiche und Schränke kennzeichnen, wenn dort erhebliche Mengen gefährlicher Arbeitsstoffe lagern. ■■ Diese Kennzeichnungspflicht gilt nicht, wenn beim Betreten des Raumes bzw. des Bereiches die Kennzeichnung auf den Behältern erkennbar ist ■■ In jedem Fall zu kennzeichnen sind Lagerräume, in denen große Mengen explosions- oder brandgefährlicher Arbeitsstoffe lagern Details zu den verschiedenen Gefahrenklassen und Lagermengen finden Sie in der Kennzeichnungsverordnung (KennV) unter § 1b. Die neuen Piktogramme gemäß CLP-Verordnung Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpa- ckung von chemischen Stoffen und Gemischen in der gesamten EU. Wie müssen Gefahren gekennzeichnet sein?
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