Arbeitsstätten

76 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Die Verordnung gilt seit 1. Juni 2015. Behälter mit diesen Arbeitsstof- fen sind je nach Art mit den nachfolgenden, neuen Piktogrammen zu versehen: CLP = Classification, Labelling und Packaging (EU Chemi­ kalienverordnung) GHS = Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahren Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Entzündbare Gase, Aerosole, Flüssigkeiten oder Feststoffe Entzündend wirkende Gase, Flüssigkeiten oder Feststoffe Unter Druck stehende Gase Stoffe/Gemische, die auf Metall korrosiv und hautätzend wirken Akute Toxizität Kategorie 1, 2 und 3 Akute Toxizität Kategorie 4 Sensibilisierung von Atemwegen oder Haut Umweltgefahren

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