Arbeitsstätten
81 www.arbeiterkammer.at Abhängig von der Grundfläche des Betriebes sind in der Gastronomie jedoch verschiedene Ausnahmeregelungen vom Rauchverbot möglich. Die rechtliche Grundlage stellt das TNRSG dar. Auch nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (§ 4 Abs 6) haben werdende Mütter ein Recht auf einen speziellen Schutz vor den Einwirkungen des Tabakrauchs. Belastungen der Raumluft Immer wieder führt belastete Raumluft oder mangelnde Qualität der Innenraumluft am Arbeitsplatz zu gesundheitlichen Problemen. Häufig in Form von Beschwerden mit den Atemwegen, den Augen, der Haut oder in Form von Kopfschmerzen, Trägheit, Übelkeit oder allergischen Reaktionen. Die Ursachenforschung ist oftmals komplex, weil der Verursacher oft nur schwer auszumachen ist. Folgende Belastungen der Raumlauft treten häufig auf: ■■ Schimmelgeruch bzw. sichtbarer Schimmelbefall ■■ Abluft aus Arbeitsmitteln – z. B. Druckergeräte, Fahrzeuge etc. ■■ Emissionen aus Bauteilen des Gebäudes oder durch Einbauten – z. B. Zusatzstoffe in Baumaterialien, neue Fußböden, Kleber, An striche etc. ■■ Zu geringer Luftwechsel am Arbeitsplatz ■■ Fehlende Lüftungsmöglichkeiten ■■ Zu niedrige Luftfeuchtigkeit – v. a. in der kalten Jahreszeit Was muss die Arbeitgeberseite tun? Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber sind verpflichtet, für den Schutz Ihrer Gesundheit zu sorgen. Dazu ist es notwendig, Gefahren zu er- mitteln, zu beurteilen und im Bedarfsfall Maßnahmen zu setzen. Dabei unterstützen Arbeitsmedizinerinnen bzw. –mediziner, Sicherheitsfach- kräfte und sonstige Fachkräfte mit ihrer Expertise: Welche sonstigen Einwirkungen gibt es?
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