Arbeitsstätten
82 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice ■■ Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner können aufgrund der gesund- heitlichen Auswirkung auf mögliche Auslöser in der Raumluft schließen ■■ Sicherheitsfachkräfte können mit der Bewertung von verwendeten Arbeitsstoffen und vorhandenen Arbeitsmitteln zur Beurteilung einer möglichen Belastung der Raumluft beitragen ■■ Externe Expertinnen und Experten können im Bedarfsfall hinzuge- zogen werden – z. B. für eine Raumluftmessung und die Analyse der Messergebnisse sowie für Maßnahmenvorschläge Wurde der Auslöser entdeckt und als Gefahr für die Gesundheit er- kannt, müssen Maßnahmen folgen. Zum Beispiel Sanierungsmaßnah- men bei Problemen wie Feuchtigkeit und Schimmel. Gerade bei neuen Gebäuden kommt es oftmals in den ersten Monaten zu Emissionen aus Bauteilen oder einzelnen Materialien. Oft reicht auch schon ein syste- matisches Be- und Entlüften der Räume, um die Luftqualität nachhaltig zu verbessern. Schutz vor Lärmeinwirkung Schall ist ein häufiger Begleiter im Arbeitsleben. Ob er als störend empfunden wird, ist von vielen Faktoren abhängig. Allgemein gilt je- doch: Je lauter, desto störender Geräusche werden dann als Lärm bezeichnet, wenn sie stören, gefährden oder sogar gesundheitliche Schäden verur- sachen. Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, mögli- che Gefahren durch Lärm zu ermitteln. Bei starker Lärmbelastung sind Messungen und entsprechende Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Das Ziel ist die Senkung der Lärmbelastung auf das niedrigste in der Praxis vertretbare Niveau. Maximal zulässige Lärm-Grenzwerte in Arbeitsräumen: Die Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) legt folgende Grenzwerte für Lärm fest:
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