Arbeitsstätten
85 www.arbeiterkammer.at Wie sind die Prüfungen zur Instandhaltung geregelt? Instandhaltung und Prüfung von Anlagen Damit Sie als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer gefahrlos arbeiten können, gilt: Bestimmte Anlagen und auch Arbeitsmittel, die in Ihrer Arbeitsstätte genutzt werden, müssen innerhalb vorgeschriebener Zeit- abstände wiederkehrend überprüft werden. Diese Prüfungen übernehmen dafür ausgebildete, sogenannte fach- kundige oder berechtigte Person. Dabei kann es sich um Beschäftigte mit einer speziellen Ausbildung handeln, z. B. für die Kontrolle von Arbeitsmitteln oder persönlicher Schutzausrüstung. In den meisten Fällen sind es jedoch externe Expertinnen bzw. Exper- ten oder zertifizierte Stellen. Die Ergebnisse müssen als Prüfbefunde dokumentiert und für den Fall einer Kontrolle durch die Behörde im Betrieb aufbewahrt werden (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente). Werden bei der Prü- fung Mängel festgestellt, sind diese unverzüglich zu beheben oder die Anlage bzw. das Arbeitsmittel außer Betrieb zu nehmen. Regelmäßig durchzuführende Prüfungen Die Arbeitgeberseite muss dafür sorgen, dass im Betrieb vorhandene prüfpflichtige Anlagen und Arbeitsmittel regelmäßig überprüft werden. In den einzelnen Verordnungen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind sowohl die Prüfintervalle als auch die zu prüfenden Einrichtungen und der Prüferkreis angeführt: Arbeitsstättenverordnung ■■ Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und Orientierungshilfen ■■ Alarmeinrichtungen ■■ Klima- oder Lüftungsanlagen ■■ Brandmeldeanlagen ■■ Löschgeräte und stationäre Löschanlagen Arbeitsmittelverordnung Eine aktuelle Übersicht der prüfpflichtigen Arbeitsmittel laut Arbeitsmit- telverordnung finden Sie auf www.arbeitsinspektion.gv.at
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