Arbeitsstätten
86 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Grenzwerteverordnung ■■ Absauganlagen Verordnung über brennbare Flüssigkeiten ■■ Lagerbehälter ■■ Sicherheitsschränke ■■ Elektrische Anlagen ■■ Blitzschutz Elektroschutzverordnung ■■ Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ■■ Blitzschutzanlagen Verordnung explosionsfähige Atmosphären ■■ Lüftungs- und Absaugungsanlagen ■■ Elektrische Anlage ■■ Sonstige Schutzeinrichtungen und –maßnahmen Flüssiggasverordnung ■■ Ortsfeste Behälter ■■ Bestimmte Rohrleitungen ■■ Elektrische Anlagen ■■ Blitzschutz ■■ Flüssiggaswarneinrichtungen ■■ Löscheinrichtungen Kälteanlagenverordnung ■■ Kälteanlagen mit einem Füllgewicht des Kältemittels von mehr als 1,5 Kilogramm. Ausnahme: Das Kältemittel ist Luft oder Wasser Spezielle Prüfungen können auch im Bewilligungsbescheid der Arbeitsstätte durch die Behörde vorgeschrieben sein. Die Anlage einer Übersichtsliste hilft, die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen sicherzustellen. Hier können z. B. die prüfpflichtigen Ar- beitsmittel bzw. Anlagen, deren Prüfintervalle sowie die durchführende Stelle dokumentiert werden.
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