Arbeitsstätten
89 www.arbeiterkammer.at Mindestanforderungen an die Umgebungsbedingungen in der Arbeitsstätte Körperliche Belastung Gering Normal Hoch Raumtemperaturen 19 bis 25 °C 18 bis 24 °C Mind. 12 °C Luftqualität von Verunreinigungen freie Frischluft Mechanische Be- und Entlüftung (Lüftungsanlage) 35 m 3 / h / Person 50 m 3 / h / Person 70 m 3 / h / Person Maximale Luftgeschwindigkeit am Arbeitsplatz max. 0,1 m/s max. 0,2 m/s max. 0,35 m/s Relative Luftfeuchtigkeit (bei vorhandener Klimaanlage) mind. 40 % bis max. 70 % Beleuchtungsstärke in Arbeits räumen bzw. am Arbeitsplatz Allgemeinbeleuchtung mind. 100 Lux abhängig von der Tätigkeit Bsp.: Verkaufsräume 300 Lux, Bildschirmarbeit 500 Lux usw. Ausnahmen finden Sie im jeweiligen Kapitel dieses Ratgebers. Wichtige Adressen Rat und Hilfe Das ASchG verpflichtet zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedi- zinischen Betreuung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen fällt in den Aufgaben- bereich von folgenden Personen: ■■ Sicherheitsfachkraft ■■ Arbeitsmedizinerin bzw. Arbeitsmediziner ■■ Arbeits-, und Organisationspsychologin bzw. -psychologen (so vorhanden) Anhang
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