Arbeitsstätten

90 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 82a Abs. 5 Zumindest im Ausmaß der restlichen 25vH der jährlichen Präventionszeit hat der Arbeitgeber je nach Gefährdungs- und Belastungssituation … sonstige geeignete Fachleute, … insbesondere jedoch Arbeitspsychologen … zu be- schäftigten. Darüber hinaus überwachen die Arbeitsinspektorate die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften. Dies geschieht vor allem in Form von regelmäßigen (un)angemeldeten Kontrollen der Betriebe. Sie können als staatliche Aufsichtsbehörde hierzu Auflagen und Bedingungen mit- tels Bescheid erteilen. Grundsätzlich ist die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber für die menschengerechtere Gestaltung der Arbeit verantwortlich. In der Praxis sieht es oft anders aus. Deshalb stehen innerbetrieblich Betriebsrat und Sicherheitsvertrauenspersonen sowie außerbetrieblich Gewerkschaft und Arbeiterkammern zur Beratung und Unterstützung für die menschengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen zur Verfügung. Weiter Informationen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmern finden Sie auch auf www.svp.at und www.gesundearbeit.at Kammern für Arbeiter und Angestellte Die AK bzw. ihre Länderorganisationen sind Ihre Ansprechpartner, wenn es um den Schutz Ihrer Rechte als Arbeitnehmerin bzw. Arbeit- nehmer geht. Hier sind wir für Sie da: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien 1041 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22 Tel.: +43 1 50165-1208 Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich 3100 St Pölten, AK Platz 1 Tel.: 057171

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