Ausbildung Lehre
99 www.arbeiterkammer.at Aufgaben des Wahlvorstands Vorbereitung der Wahl Wahlkundmachung Aufstellung der Wählerliste Entgegennahme der Wahlvorschläge Durchführung der Wahl Feststellung und Kundmachung des Ergebnisses Geschäftsführung Besteht der Jugendvertrauensrat aus 2 Mitgliedern, so führen sie ihre Aufgaben gemeinsam durch. Bei 3 Mitgliedern beschließt die Mehrheit, wie die jeweiligen Aufgaben umgesetzt werden. Die Vertretung des Jugendvertrauensrates gegenüber der Betriebs- inhaberin bzw. dem Betriebsinhaber oder gegenüber sonstigen Institu- tionen übernimmt die oder der Vorsitzende. Ist sie oder er verhindert, übernimmt die Stellvertretung. Ist ein Mitglied des Jugendvertrauens- rates verhindert, tritt ein Ersatzmitglied an seine Stelle. Der Zentraljugendvertrauensrat Die Jugendvertrauensräte der Betriebe eines Unternehmens wählen aus ihren Reihen die Mitglieder des Zentraljugendvertrauensrates. Deren Tätigkeit dauert 2 Jahre. Aufgabe ist es, die Interessen der ju- gendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Unternehmens wahrzunehmen. Dies soll im Einvernehmen mit dem Zentralbetriebs- rat und in Zusammenarbeit mit den überbetrieblichen Interessen- vertretungen geschehen. Gefragt sind Vorschläge zur Berufsausbildung und zur beruflichen Weiterbildung, soweit diese Maßnahmen mehr als einen Betrieb des Unternehmens betreffen. Die Konzernjugendvertretung Für die Unternehmungen eines Konzerns kann wiederum eine Konzern- jugendvertretung gebildet werden. Voraussetzung dafür: In mindes- tens 2 Unternehmungen des Konzerns müssen Jugendvertrauensräte bereits vorhanden sein. Die Konzernjugendvertretung nimmt ihre Auf- gaben im Einvernehmen mit der Konzernvertretung wahr. Wo und wie können Lehrlinge mitbestimmen?
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