Ausbildung Lehre
104 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Verzeichnis über die Jugendlichen Wo Jugendliche beschäftigt sind, muss auch ein Verzeichnis geführt werden. In diesem werden die Daten über den Lehrling (Name, Geburtsdatum, Wohnort), Beginn der Beschäftigung, Arbeitsstunden, Entlohnung und Urlaub festgehalten. Aushänge Bescheide des Arbeitsinspektorates zur Verordnung über Beschäfti- gungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche Aushang über den Beginn und das Ende der Normalarbeitszeit, der Ruhepausen, Dauer der Wochenruhezeit Die Aushänge müssen so positioniert werden, dass sie jederzeit eingesehen werden können. Die Arbeitszeiteinteilung auf Basis des KJBG kann auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Jugendliche im Gastgewerbe Im Gastgewerbe kommt es oft auch zu Diensten an Sonntagen. Werden Jugendliche an aufeinanderfolgenden Sonntagen beschäftigt, muss dies dem Arbeitsinspektorat mitgeteilt werden. Die Anzeige erfolgt spätestens 2 Wochen vor Beginn der Beschäftigung an auf- einanderfolgenden Sonntagen. Inhalt der Anzeige Familien- und Vorname der oder des Jugendlichen, Geburtsdatum Zeitraum der Beschäftigung (sonntags) Zeiten des Besuchs einer lehrgangs- oder saisonmäßigen Berufs- schule, wenn diese in den Zeitraum der Beschäftigung an auf- einanderfolgenden Sonntagen fallen
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