Ausbildung Lehre
11 www.arbeiterkammer.at Berufsschulpflicht für alle Wann genau beginnt die Berufsschulpflicht? Lehrberechtigte müssen Lehrlinge binnen 2 Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses bei der Schulleitung anmelden und binnen 2 Wochen ab Ende des Lehrverhältnisses ab- melden. Die Berufsschulpflicht beginnt mit dem Eintritt in ein Lehrverhältnis und dauert bis zu dessen Ende. Endet das Lehrverhältnis während eines Schuljahres, können Berufs- schülerinnen und Berufsschüler die Schule bis zum Ende des Schul- jahres besuchen, um die Schulstufe lehrplanmäßig abzuschließen. Wurde schon mehr als die Hälfte der Lehrzeit zurückgelegt, kann die Berufsschule bis zur letzten Klasse weiterbesucht werden. Was aber, wenn das Lehr- oder Ausbildungsverhältnis beendet ist, die Berufsschule aber nicht erfolgreich abgeschlossen wurde? Dann haben Berufsschülerinnen und -schüler ein Recht auf den Weiter- besuch der Berufsschule. Die Voraussetzungen dafür: Die Zustimmung der Schulerhalterin bzw. des Schulerhalters und eine Bewilligung der Schulbehörde. Das gilt übrigens auch für den Wiederbesuch der Berufsschule zu einem späteren Zeitpunkt. Was sind die Bildungsziele der Berufsschule? Zu den Bildungszielen der Berufsschule zählen: Die Vermittlung der grundlegenden theoretischen Kenntnisse in einem berufsbegleitenden fachlichen Unterricht Die Förderung der betrieblichen Ausbildung Die Erweiterung der Allgemeinbildung Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung für interessierte Schüle- rinnen und Schüler Wie ist die Lehrausbildung geregelt?
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=