Ausbildung Lehre

13 www.arbeiterkammer.at Die wichtigsten Vorschriften für den Lehrvertrag Der Lehrvertrag beinhaltet besondere Vereinbarungen hinsichtlich der Ausbildung und stützt sich auf mehrere Gesetze. Das sind: Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften – dazu zählen u. a. das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz, das Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsplatzsicherungsgesetz, das Mutterschutzgesetz und das Urlaubsgesetz Einschlägige Schulgesetze Vorschriften des Ausländerbeschäftigungsgesetzes bei Lehrlingen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft Für Lehrlinge gilt das Arbeitsrecht. So wird der Vertrag abgeschlossen Schriftlich (es gibt Lehrvertragsvordrucke) Für die Dauer der Lehrzeit, wie sie im betreffenden Lehrberuf fest- gesetzt ist (zwischen 2 und 4 Jahren) Ist der Lehrling minderjährig, muss der gesetzliche Vertreter dem Abschluss des Vertrages zustimmen (Eltern, Erziehungsberechtigte) Wird die schriftliche Form nicht eingehalten, bedeutet das noch nicht die Nichtigkeit des Lehrvertrages Verpflichtende Angaben im Vertrag Name und Adresse des Lehrberechtigten und des Stellvertreters bei natürlichen Personen Firma und Sitz des Lehrberechtigten sowie Name und Adresse des Ausbilders bei juristischen Personen Gegenstand des Betriebes Standort der festen Betriebsstätte, an denen der Lehrling ausgebil- det werden soll Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Sozialversicherungsnum- mer des Lehrlings (bei minderjährigen Lehrlingen auch Name und Adresse der gesetzlichen Vertreter) Lehrberuf (eventuell Schwerpunkte bzw. Bezeichnungen der Module) Wie ist die Lehrausbildung geregelt?

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