Ausbildung Lehre

15 www.arbeiterkammer.at 200 Lehrberufe stehen zur Wahl Die Auswahl an Lehrberufen ist groß: von der Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistenz bis zur Zimmereitechnik. Die Lehrberufsliste be- inhaltet derzeit ca. 200 unterschiedliche Lehrberufe. Die Ausbildung dauert mindestens 2 Jahre, in der Regel 3 Jahre. Tätigkeiten nach der Gewerbeordnung, vor allem Handwerke, sind Lehrberufe. Diese Tätigkeiten müssen geeignet sein, im Wirtschafts- leben „den Gegenstand eines Berufes“ zu bilden. So gibt es z. B. die Handwerke und Lehrberufe Augenoptik, Bäckerin bzw. Bäcker, Floristin bzw. Florist, Rauchfangkehrerin bzw. Rauchfangkehrer, Zahn- technikerin bzw. Zahntechniker. Es gibt auch Lehrberufe für Tätigkeiten, die nicht in die Gewerbe- ordnung fallen. Beispielsweise Lehrberufe wie Bankkauffrau oder Bank- kaufmann, Rechtskanzleiassistentin bzw. -assistent, Verwaltungsassis- tentin bzw. -assistent. Die Lehrberufsliste Die Lehrberufsliste wird von der Bundesministerin bzw. dem Bundes- minister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft erlassen. Darin enthalten und geregelt sind: Bezeichnung der Lehrberufe Dauer der Lehrzeit Verwandtschaft zu anderen Lehrberufen Ausmaß einer Verwandtschaft Ersatz der Lehrabschlussprüfung Nur ein in der Lehrberufsliste angeführter Beruf gilt als gesetzlich anerkannt und kann im Rahmen eines Lehr- verhältnisses erlernt werden (Berufsausbildungsgesetz). Welche Ausbildungsvorschriften gibt es? Für jeden Lehrberuf sind Ausbildungsvorschriften festgelegt, die v. a. das Berufsbild regeln. Die Verhältniszahlen sind nur dann angeführt, wenn sie für den betreffenden Lehrberuf von den Angaben im BAG abweichen. Wie ist die Lehrausbildung geregelt?

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