Ausbildung Lehre

18 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Die Ausbildungsverhältnisse werden in Form einer Liste bei der Lehrlingsstelle angemeldet Die in der Ausbildungseinrichtung absolvierte Zeit ist der Lehrzeit im betreffenden Lehrberuf gleichgestellt Wolfram Webmeister hat die Pflichtschule abgeschlossen und möchte gerne Mediendesigner werden. Trotz aller Be- mühungen findet er keine Lehrstelle in einem Betrieb und ist arbeitslos gemeldet. Das AMS unterstützt und organisiert für ihn einen Ausbildungsplatz in der überbetrieblichen Lehr- ausbildung beim Träger „Große Chance“. Endlich kann Wolf- ram seinen Wunsch-Lehrberuf erlernen. Die „Große Chance“ unterstützt ihn zudem auch weiterhin bei der Suche nach einem Lehrbetrieb. Ausbildungsversuch Lehrberufe können und müssen an den Bedarf am Arbeitsmarkt und Wirtschaftsstandort angepasst werden. Ob eine bestimmte berufliche Tätigkeit für einen Lehrberuf geeignet ist, kann in einem Ausbildungs- versuch erprobt werden. Dabei wird auch erkannt, ob in einem be- stimmten Lehrberuf eine Verkürzung oder Verlängerung der Lehrzeit zweckmäßig ist. Derartige Ausbildungsversuche können auch nur auf ein oder mehrere Bundesländer bezogen und auch zeitlich befristet sein. Alle Ausbildungsversuche finden Sie in der Lehrberufsliste. Verlängerte Lehrzeit oder Teilqualifikation Jeder Mensch hat das Recht auf eine qualifizierte Ausbildung. Damit der Berufseinstieg von benachteiligten Personen mit persönlichen Vermittlungshindernissen besser gelingt, wurden 2 Ausbildungsarten geschaffen: 1 Lehrverhältnis mit verlängerter Lehrzeit 2 Ausbildungsverhältnis mit Teilqualifikation Beide Ausbildungsarten gehörten ehemals zur „Integrativen Berufs- ausbildung“. Sie sollen in erster Linie in Lehrbetrieben erfolgen, sind aber auch in Ausbildungseinrichtungen möglich. Das AMS kann vor Beginn dieser Berufsausbildung einen Besuch einer beruflichen

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