Ausbildung Lehre

20 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Das BMDW kann in Richtlinien standardisierte Ausbildungs- programme festlegen. Die wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, die während der Ausbildung zu vermitteln sind, werden hier nach Lehrjahren gegliedert angeführt. Mit den standardisierten Ausbildungsprogrammen soll die Transpa- renz der erworbenen Abschlüsse erhöht und die Eingliederung der Absolventinnen und Absolventen erleichtert werden. Wollen Betriebe Personen in einer standardisierten Teilqualifikation ausbilden, brau- chen sie einen Feststellungsbescheid. Kann man zwischen den Ausbildungsarten wechseln? Ja. Ein Wechsel zwischen den Ausbildungsarten ist möglich. Dazu benötigt es: 1 Eine Vereinbarung zwischen dem Lehrberechtigten bzw. der Lehr- berechtigten und dem Lehrling 2 Das Einvernehmen mit der Berufsausbildungsassistenz 3 Die Einbeziehung der Schulbehörde erster Instanz 4 Den Abschluss eines neuen bzw. die Änderung des Lehrvertrags oder Ausbildungsvertrags 5 Eine neue Festlegung der Ausbildungsinhalte und -dauer Wechselt eine Person von der Ausbildung mit Teilqualifikation in ein Lehrverhältnis, wird Zeit angerechnet. Hat der Lehrling z. B. die Ab- schlussprüfung bereits erfolgreich abgelegt und das berufsfachliche Bildungsziel der 1. Schulstufe der Berufsschule erreicht, wird bei einem anschließenden Lehrverhältnis zumindest das 1. Lehrjahr angerechnet. Mit einer Vereinbarung zwischen den Lehrberechtigten und dem Lehr- ling können auch weitere Zeiten angerechnet werden. Wer kommt für die Ausbildung in Betracht? Eine Ausbildung im Rahmen der 2 genannten Ausbildungsarten kommt für folgende Personen infrage, wenn sie vom AMS nicht in ein Lehrver- hältnis vermittelt werden konnten: Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden

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