Ausbildung Lehre

22 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at sichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse der betreffenden Personen Lehr- und Ausbildungsverträge im Rahmen dieser Berufs- ausbildung werden von der Lehrlingsstelle eingetragen. Dazu muss eine verbindliche Erklärung des AMS, des Bun- dessozialamtes oder einer Einrichtung einer Gebietskörper- schaft über die Durchführung der Berufsausbildungs- assistenz vorliegen. Beihilfen für Lehrberechtigte und Lehrlinge Finanzielle Förderungen unterstützen die Ausbildung von Lehrlingen in Betrieben. Beihilfen für Lehrberechtigte können nach dem BAG sowie nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) gewährt werden. Manchmal sind in den Firmen außerdem Beratung und Betreuung notwendig. Auch dafür gibt es verschiedene Angebote. Finanzielle Beihilfen Für Ausbildungsbetriebe gibt es z. B. eine Basisförderung für Lehr- verhältnisse. Vorausgesetzt, das Lehrverhältnis war über das ganze Lehrjahr aufrecht. Für Ausbildungsbetriebe, die Lehrlinge aus überbetrieblichen Aus- bildungseinrichtungen übernehmen, gibt es eine Prämie. Zusätzlich werden auch Förderungen für Betriebe bzw. Lehrberechtigte an- geboten, welche noch mehr die Qualität der Lehrausbildung in den Vordergrund rücken und unterstützen sollen: Wenn Lehrlinge eine zwischenbetriebliche Ausbildungsmaßnahme absolviert haben, z. B.: eine Zusatzausbildung, eine Ausbildungs- verbundmaßnahme, einen Vorbereitungskurs auf die Lehrabschluss-

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