Ausbildung Lehre
23 www.arbeiterkammer.at prüfung oder Berufsreifeprüfung (unter Anrechnung der Arbeitszeit) Wenn Lehrlinge die Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung oder mit gutem Erfolg beim erstmaligen Antreten ablegen Richtlinie für Förderungen Rechtsanspruch auf Förderungen gibt es nicht. Die Förde- rungen werden von der Lehrlingsstelle unter Mitwirkung der AK abgewickelt. Für die Antragstellung sind Fristen vor- gesehen. Ein Förderstopp oder Ausschluss von den Förde- rungen kann bei schwerwiegenden Übertretungen des BAG verhängt werden. Die Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG regelt die Art, Höhe, Dauer, Form der Gewährung und die Rückforderbarkeit der Beihilfen bzw. Förderungen. Mehr Informationen da- zu finden Betriebe bei der Wirtschaftskammer unter www.wko.at Beratung, Betreuung & Unterstützung Bei Bedarf können Betriebe noch weitere Unterstützungsleistungen nutzen. Beratung und Coaching für Lehrlinge und Ausbilder, Hilfe bei Auslandspraktika oder Vorbereitungskurse etc. werden angeboten. Eine Auswahl: Kostenloses Coaching für Lehrlinge oder Ausbildungsverantwort- liche (Anforderung über die Lehrlingsstelle) Berater für Betriebe Einrichtung der Clearingstelle Lehrabschlussprüfung u. a. zur Erarbeitung von Prüfungsbeispielen und Prüferschulungen. Die Teilnahmekosten für Prüferinnen bzw. Prüfer an Schulungen nach dem Konzept der Clearingstelle werden ersetzt Ausbildungsleitfäden für zentrale Lehrberufe (Qualitätsförderung der Ausbildung) Wie ist die Lehrausbildung geregelt?
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