Ausbildung Lehre
24 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Unterstützung bei berufsbezogenen Auslandspraktika und damit zusammenhängenden Sprachkursen von Lehrlingen (Antrag über Lehrlingsstelle) Förderung des Besuchs von anerkannten Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung. Bei Antrag durch den Lehrling gilt: Ab 1. Juli 2017 werden die gesamten Kurskosten in marktkonformer Höhe ersetzt. Voraus- gesetzt, der Kurs findet innerhalb von 12 Monaten vor Lehrzeit- ende bis maximal 36 Monate nach Lehrzeitende statt. Diese Regelung gilt für alle Lehrlinge, ausgenommen sind Jugendliche in Ausbildungseinrichtungen (Antrag über Lehrlingsstelle). Bei Antrag durch den Betrieb gilt: Die Kurskosten werden bis maximal 500 Euro pro Lehrling ersetzt. Der Betrieb muss 25 Pro- zent der Kosten übernehmen und die Kurszeiten auf die Arbeits- zeit anrechnen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Gebiets- körperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen (Antrag über Lehrlingsstelle). Übernahme der Kosten des 2. und 3. Antritts zur Lehrabschluss- prüfung. Achtung: Meldet sich der Lehrling zu einem Prüfungs- termin an und erscheint dann ohne gerechtfertigten Grund nicht, entfällt die Übernahme der Kosten
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