Ausbildung Lehre

26 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at Wer ist Lehrberechtigter, wer Ausbilder? Ist die Entscheidung für einen Lehrberuf gefallen, beginnt die Suche nach Lehrstellen. Wer darf ausbilden? Alle Unternehmen, die zur Aus- bildung von Lehrlingen berechtigt sind. In diesen Unternehmen sind Lehrberechtigte oder Ausbilder auf Basis des Lehrvertrags für die Aus- bildung in einem anerkannten Lehrberuf verantwortlich. Wer ist lehrberechtigt? Lehrberechtigte sind für die Ausbildung und die Unterweisung der Lehrlinge verantwortlich. Lehrberechtigt sind: Natürliche Personen Juristische Personen (z. B. Genossenschaften, Kapitalgesellschaften wie GesmbH, AG) Personengesellschaften (z. B. OG, KG) Mischformen (z. B. GesmbH & Co KG) Im Berufsausbildungsgesetz (BAG) genannte Lehrbetriebe, z. B. Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsträger, Ausübende von freien Berufen, Vereine und sonstige juristische Personen (Vereine, Stiftungen, Fonds) Wer ist Ausbilder? Wenn Lehrberechtigte die Ausbildung des Lehrlings nicht selbst übernehmen, wird eine Ausbilderin oder ein Ausbilder damit betraut. Auch dafür gibt es gewisse Voraussetzungen. Voraussetzungen Erforderliche Fachkenntnisse Entsprechende Betätigung im Betrieb Eine erfolgreich abgelegte Ausbilderprüfung oder ein Ausbilderkurs Verpflichtende Bestellung von Ausbilderinnen bzw. Ausbilder Unter folgenden Voraussetzungen sind Lehrberechtigte sogar ver- pflichtet, Ausbilder zu bestellen:

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