Ausbildung Lehre

28 AK Infoservice www.arbeiterkammer.at prüfung oder Ausbildungskurs noch nicht absolviert, muss dies innerhalb von 18 Monaten ab Rechtskraft des Fest- stellungsbescheids nachgeholt werden. Erfolgt das nicht, dürfen die bereits aufgenommenen Lehrlinge zu Ende aus- gebildet werden. Neue dürfen jedoch nicht mehr aufge- nommen werden. Was qualifiziert einen Betrieb? Um als Betrieb einen Feststellungsbescheid zu erhalten, müssen einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sein: Der Betrieb wird so geführt, dass die Vermittlung der betreffenden Kenntnisse und Fertigungen für einen Lehrberuf sichergestellt ist Die Lehrberechtigten oder Ausbilder haben sowohl die erforderli- chen Fachkenntnisse als auch die pädagogische Eignung Es besteht kein Verbot der Lehrlingsausbildung durch die Bezirks- verwaltungsbehörde Folgebescheid Der Feststellungsbescheid gilt nur für einen bestimmten Lehrberuf. Wollen Lehrberechtigte in einem weiteren Lehrberuf ausbilden, muss vor Ausbildungsbeginn ein zusätzlicher Feststellungsbescheid ein- geholt werden. Ausnahme: wenn der neue Lehrberuf mit einem im gleichen Betrieb zugelassenen Lehrberuf verwandt ist – und zwar zumindest im Ausmaß der halben Lehrzeit. In diesem Fall ist die Ausbildung in dem neuen Lehrberuf auch ohne weiteren Bescheid möglich. Betriebsnachfolge Was passiert, wenn ein Betrieb aufgrund eines Verkaufs oder einer Verpachtung von einer anderen Person übernommen wird? Dann geht die Lehrlingsausbildung auch nach der Betriebsnachfolge weiter. Dafür reicht die Ausbildungsberechtigung des Betriebsvorgängers. Jedoch

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