Ausbildung Lehre
29 www.arbeiterkammer.at muss die Betriebsidentität gewahrt bleiben und der Nachfolgebetrieb auch sonstige Voraussetzungen erfüllen. Ein eigener Feststellungsbe- scheid ist dann nicht notwendig. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, muss der Betriebsnachfolger einen eigenen Feststellungsbescheid bei der Lehrlingsstelle erwirken. Ausbildungsverbund Ein Betrieb kann die Lehrlingsausbildung auch in Kooperation mit einem anderen geeigneten Unternehmen oder mithilfe von Kursen durchführen. Und zwar, wenn die erforderlichen Fertigkeiten und Kennt- nisse zwar überwiegend, aber nicht in vollem Umfang vermittelt wer- den können. Vorausgesetzt, die vollständige Ausbildung des Lehrlings ist durch die ergänzende Ausbildungsverbund-Maßnahme sicher- gestellt. Welche Angaben sind notwendig? Im Feststellungsbescheid die Angabe der entsprechenden Berufs- bildpositionen und das Lehrjahr, in dem die ergänzende Ausbildung stattfindet Im Lehrvertrag die Angabe konkreter Maßnahmen der ergänzenden Ausbildung (Kurse, zusätzliche Ausbildung in einem Partnerbetrieb) Auch die schriftliche Zustimmungserklärung des Partner- betriebs muss dem Lehrvertrag beigelegt werden! Modellprojekte Es können sich auch mehrere Betriebe für eine Ausbildung zusammen- schließen. Voraussetzung ist die Genehmigung der Bundesministerin oder des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Folgendes ist zu beachten: Wissenschaftliche Begleitung und Qualitätssicherung Wer darf Lehrlinge ausbilden?
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